Akten- und Gutachtenanalyse im Vorfeld der MPU
Akteneinsicht und MPU-Gutachtenanalyse
Einsicht der Führerscheinakte
§ 29 VwVfG Abs. 1 lautet: "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten …"
Dieses Verfahren beginnt allerdings in Neuerteilungsverfahren erst mit dem Antrag des Betroffenen bei der Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle). Vorher macht es auch wenig Sinn, da noch nicht alle Unterlagen aktuell bzw. aktualisiert worden sind.
In der Regel existiert dort bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) eine Führerscheinakte (Fahrerlaubnisakte) über Sie.
Darin ist in der Regel alles erfasst, was mit Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis zu tun hat: z.B. Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse, Polizeiberichte, Protokolle, frühere MPU-Gutachten, Bescheinigungen, Verwaltungseinträge, usw.
Besonders wichtig sind auch die genauen Daten früherer vorhandener "Verkehrsdelikte". Oftmals sind diese Daten nicht mehr so genau im Gedächtnis vorhanden. Für das gutachterliche Gespräch bei der MPU und für eine gründliche Aufarbeitung sind sie aber oft unerläßlich.
Daher helfen wir Ihnen bei der Einsicht in Ihre Führerscheinakte. Voraussetzung dafür ist eine Schweigepflichtsentbindungserklärung, mit der Sie die Verwaltungsbehörde (und uns) von der Schweigepflicht entbinden. Wir haben solche Formulare vorrätig und werden dann in Ihrem Auftrag bei Ihrer Führerscheinstelle tätig.
MPU-Gutachtenanalyse
Wenn Sie bereits über ein (oder mehrere) Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verfügen, helfen wir Ihnen dabei, diese Gutachten zu analysieren. Das bedeutet, wir erklären Ihnen ausführlich alle Teile des Gutachtens in eine "allgemeinverständliche Sprache".
Insbesondere gehen wir darauf ein, warum der Gutachter zu dem Ergebnis Ihres Gutachtens kam und vor allem, welche Schlüsse und Konsequenzen Sie daraus ziehen können.
Wir erläutern Ihnen ausführlich ob und welcher Handlungsbedarf für Sie besteht und welche zeitlichen Vorgaben oder sonstige formale Voraussetzungen für die nächste (positive) MPU erfüllt sein müssen.
Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne. Kostenlos anrufen unter 0800 - 870 870 8