Drogenkontrollprogramm
Drogenkontrollprogramm - Urinkontrolle
(Urin-Untersuchung, Urin-Screening)
Bei der MPU für drogenauffällige Kraftfahrer kommt dem Nachweis über Drogenfreiheit eine besonders wichtige Bedeutung zu.
Wieviel Urinproben sind erforderlich?
Wieviele Urinkontrollen (Urinproben etc.) durchgeführt werden, richtet sich nach dem jeweils geforderten Abstinenzzeitraum. Wenn z.B. 1/2 Jahr Drogenfreiheit (Abstinenz) nachgewiesen werden soll werden i.d.R. 3-4 Urinkontrollen notwendig sein (alternativ dazu wäre eine Haaranalyse bei einer Haarlänge von ca. 5-6 cm möglich).
Auch am Untersuchungstag der MPU wird nochmals ein Urinscreening bzw. eine Haaranalyse durchgeführt.
Wichtige Voraussetzung bei Urinkontrollen bzw. Urin-Screenings ist die Einhaltung von zuverlässigen („forensischen“) Bedingungen:
1. Kurzfristige, "nicht vorhersehbare" Einbestellung zum Kontrolltermin. Wichtig ist daher eine zuvor getroffene Vereinbarung, kurzfristig erreichbar zu sein.
2. Feststellung der Personalien am Untersuchungstag durch Ausweis (Identitätskontrolle).
3. Entnahme und Abgabe des Urins unter Sicht, um Manipulation auszuschließen (z.B. Abgabe von Fremdurin).
4. In der Regel wird der sog. Kreatinin-Wert bestimmt. D.h. der Verdünnungsgrad wird gemessen und sollte im Normbereich liegen. Der Kreatinin-Wert wird verfälscht durch unmittelbare vorherige Aufname von hohen Flüssigkeitsmengen.
5. Die Proben müssen daher in einem zertifizierten (teilweise auch akkreditierten) Labor nach unabhängigen Verfahren analysiert werden.
Nach welchen Drogen wird getestet?
Bei der Urinkontrolle wird i.d.R. (auch wenn "nur" Cannabis-Konsum vorlag) auf folgende Substanzgruppen getestet:
• Cannabis
• Opiate
• Kokain
• Amphetamine
• Ecstasy
• Benzodiazepine
(• Barbiturate)
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und empfehlen Ihnen ein geeignetes und kostengünstiges Drogenkontrollprogramm.